Absicherung von Berufsunfähigkeit -
das unterschätzte Risiko eines
der wichtigsten Versicherungen überhaupt.
Die gesetzliche Versorgung bei Berufsunfähigkeit lässt immer mehr zu wünschen übrig. Besonders Arbeitnehmer, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, erhalten im Falle einer Berufsunfähigkeit keinerlei gesetzlichen Versicherungsschutz.
Die am 1.Januar 2001 in Kraft getretene Regelung ersetzt die bisherige Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) durch die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente). Der bisher ausgeübte Beruf spielt bei der Erwerbsminderungsrente keine Rolle mehr, die volle Rente erhält nur derjenige, der nicht mehr in der Lage ist mehr als drei Stunden täglich überhaupt zu arbeiten.
Für einen ehemaligen Chefarzt oder Hochschulprofessor kommt also auch ein Job als Pförtner infrage. Kann der Berufsunfähige noch mehr als drei, aber weniger als sechs Stunden am Tag arbeiten, bekommt er die halbe Rente.
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