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Betriebsunterbrechungsversicherung



Wenn Ihr Betrieb aufgrund eines Sachschadens stillsteht, laufen Ihre fixen Kosten dennoch weiter. Auch Kundenabwanderungen und Wettbewerbsnachteile zählen zu den gravierenden Folgen einer Betriebsunterbrechung. 
Die Auswirkungen sind erheblich.Wenn Ihr Betrieb aufgrund eines Sachschadens stillsteht, laufen Ihre fixen Kosten dennoch weiter. Auch Kundenabwanderungen und Wettbewerbsnachteile zählen zu den gravierenden Folgen einer Betriebsunterbrechung. Die Auswirkungen sind erheblich.

So können Sie sich absichern: Die Zerstörung der Betriebseinrichtung einer Firma kann trotz ausreichender Absicherung zum existenzgefährdenden Vorfall werden. Besonders schlimm kommt es dann, wenn Ihr Unternehmen durch diesen Vorfall für eine gewisse Zeit stillsteht. Gegen diese meistens finanziellen Folgen schützt Sie zusätzlich die für Ihrer Firma notwendige Ertragsausfallversicherung oder Betriebsunterbrechnungsversicherung.
Bereits geringe Unterbrechungen verursachen oftmals hohe Folgekosten. Rechnen Sie sich aus was es bedeuten würde, wenn ein Monat lang die „Produktion“ stillsteht, aber die Kosten (Gehälter, Löhne, Fixkosten) weiter anfallen. Ein kleiner Vorfall - mit einer großen Wirkung. Lassen Sie sich individuell Ihren Versicherungsschutz anpassen. Tipp: Was die Betriebsunterbrechungsversicherung für Ihre Firma ist, wäre die Versicherung vor schweren Krankheiten für den Firmeninhaber. Um Ihren Unternehmenszweck zu verfolgen, haben Sie erhebliche Finanzmittel in Ihren Betrieb investiert. Grund genug für eine passende Versicherungslösung zum Schutz vor Vermögensverlusten durch Sachschäden an Gebäuden, Betriebseinrichtung und Vorräten.
Fordern Sie hier ein auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Angebot zur Betriebsunterbrechungsversicherung an!

 

Wie lange zahlt die Betriebsunterbrechungsversicherung?

Die Betriebsunterbrechungsversicherung bietet mit Haftungszeiten bis 36 Monate Versicherungsschutz. Entschädigungen für laufende Betriebskosten, Löhne und Gehälter, entgangenen Betriebsgewinn, Kosten der Schadenminderung, Mehrkosten aus Wiederaufbau oder aus Betriebsbeschränkungen oder Wertverluste, zusätzliche Aufwendungen an unbeschädigten Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, die nicht mehr bestimmungsgemäß verwendet werden können, Beratungshilfen von Experten.





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