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Dienstunfähigkeitsversicherung im öffentlichen Dienst



Jeder zweite Beschäftigte im öffentlichen Dienst erreicht nicht seine gesetzliche Altersgrenze! Jeder zweite Beschäftigte im öffentlichen Dienst erreicht nicht seine gesetzliche Altersgrenze! "Die Gesundheit ist das höchste Gut des Menschen."

Was passiert aber, wenn plötzliche Ereignisse die Gesundheit durch Krankheit oder Unfall dauerhaft schädigen und der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann? Viele Gründe sprechen dafür, die Absicherung des Einkommens in die Lebensplanung mit aufzunehmen.

Was bedeutet Dienstunfähigkeit? Beamte werden bei Minderung ihrer Arbeitskraft durch körperliche und geistige Schäden dienstunfähig. Als dienstunfähig kann der Beamte aber auch dann angesehen werden, wenn er infolge Erkrankung innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass er innerhalb weiterer sechs Monate wieder voll arbeitsfähig wird. Laut amtlicher Statistik liegen einer Dienstunfähigkeit in den meisten Fällen Krankheiten zugrunde.

Die Dienstunfähigkeit wird von einem Amtsarzt festgestellt und durch den Dienstherrn ausgesprochen. Der Beamte auf Lebenszeit wird bei Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Doch die Dienstunfähigkeitsversorgung ist zunächst sehr gering. Der Beamte erhält eine Mindestversorgung von ca. 1.300 Euro (West, verh.). Erst wenn die Dienstunfähigkeit nach dem 40. bis 45. Lj. eintritt wird ein höheres Ruhegehalt gezahlt.

Fazit: Der Beamte auf Lebenszeit erhält bei Dienstunfähigkeit eine geringe Mindestversorgung, die jedoch die Lebenshaltungskosten in der Regel überhaupt nicht abdecken kann.

 


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