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Die Gesetzliche Rentenversicherung -
die im Generationsvertrag geleistete Rente reicht nicht aus...



Der Generationenvertrag beruht auf dem Umlageverfahren. Dieses Finanzierungssystem der gesetzlichen Rentenversicherung ist so aufgebaut, dass die eingehenden Beiträge sofort an die Rentenbezieher ausgezahlt werden.Der Generationenvertrag beruht auf dem Umlageverfahren. Dieses Finanzierungssystem der gesetzlichen Rentenversicherung ist so aufgebaut, dass die eingehenden Beiträge sofort an die Rentenbezieher ausgezahlt werden.

Heutige Arbeitnehmer vertrauen darauf, von den nachfolgenden Beitragszahlern ihre Rente zu erhalten. Doch wenn diese in Rente gehen, sieht die Situation wesentlich kritischer aus.
Durch die höhere Lebenserwartung und die geringere Geburtenrate stehen in Zukunft immer mehr Rentner immer weniger Beitragszahlern gegenüber.
Standen 1960 noch einem Rentner drei Beitragszahler gegenüber, sind es heute nur noch etwa zwei Beitragszahler je Rentner. Bereits im Jahr 2030 ist zu erwarten, dass ein Arbeitnehmer mehr als einen Rentner finanzieren muss. Erhält ein Rentner heute bei 45 Versicherungsjahren mit Durchschnittsverdienst noch etwa 70% seines letzten Nettogehalts, so zeichnet sich bis zum Jahr 2030 eine deutliche Senkung ab. Folglich wird zwischen den Ruhestandsbezügen und dem letzten Nettogehalt ein erheblicher Unterschied bestehen.
 
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