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Vermögensbildungsgesetz - Sparen mit Hilfe des Staates



Nutzen Sie die Vorteile des Vermögensbildungsgesetzes! Die Kapitalbildung der Arbeitnehmer fördert der Staat bei ausgewählten Sparverträgen durch die Gewähr der sogenannten Arbeitnehmersparzulage.Nutzen Sie die Vorteile des Vermögensbildungsgesetzes! Die Kapitalbildung der Arbeitnehmer fördert der Staat bei ausgewählten Sparverträgen durch die Gewähr der sogenannten Arbeitnehmersparzulage.

Vermögenswirksame Leistungen des Staates (bis 18% Zuschuss p.a.) werden zusätzlich ergänzt durch vereinbarte Leistungen, die tarifvertraglich mit den Arbeitgebern ausgehandelt wurden.
Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer anlegt. Im Normalfall werden Vermögenswirksame Leistungen zusätzlich zum normalen Lohn gezahlt, man kann aber auch einen Teil seines Gehaltes anlegen lassen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man eine Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen, mit der der Staat die private Kapitalbildung fördert.
Es bekommen nahezu alle Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft sowie viele Angehörige des öffentlichen Dienstes von ihrem Arbeitgeber bzw. Dienstherrn vermögenswirksame Leistungen gezahlt. Die Höhe der Vermögenswirksamen Leistungen sind von Branche zu Branche verschieden. Dies reicht von 6,64 Euro im öffentlichen Dienst bis zu vielfach höheren Beträgen in anderen Bereichen pro Monat.

 




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