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Bauherrenhaftpflicht - das unbekannte Wesen



Jeder Bauherr hat die Pflicht seine Baustelle ordnungsgemäß zu sichern. Ein Verletzungs- und Sturzrisiko ist vom Bauherren weitestgehend auszuschließen. Kann der Bauherr seine Verkehrssicherungspflichten auch auf andere übertragen?Jeder Bauherr hat die Pflicht seine Baustelle ordnungsgemäß zu sichern. Ein Verletzungs- und Sturzrisiko ist vom Bauherren weitestgehend auszuschließen. Kann der Bauherr seine Verkehrssicherungspflichten auch auf andere übertragen?

Der Bauherr kann seine Verkehrssicherungspflichten auch auf den Bauleiter / Bauunternehmer übertragen, trotzdem hat der Bauherr die Überwachungspflicht des Bauleiters/ Bauunternehmers, sodass er bei Verletzung dieser Überwachungspflicht in Anspruch genommen werden kann.
In der Privathaftpflicht- und in der Betriebshaftpflichtversicherung ist üblicherweise eine Absicherung des Bauherrenrisikos innerhalb der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung integriert. Bei den meisten Versicherungsgesellschaften ist der Versicherungsumfang aber auf eine geringe Bausumme begrenzt. Wird diese Bausumme überschritten, wird empfohlen eine separate Bauherren-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Hier sind dann auch zulassungsfreie Baufahrzeuge und Arbeitsmaschinen, sowie das Haus- und Grundbesitzer-Risiko für das Baugrundstück und das Bauobjekt mitversichert.
 
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