Tierhalterhaftpflicht -
Keine Angst "der" beißt nicht, "der" spielt nur...
Kaum ein Tierhalter unterstellt seinem vierbeinigen Liebling, dass er einmal zubeißt. Manchmal passiert es aber doch. Ihr Hund könnte auch spontan über eine Straße laufen und einen Autounfall verursachen oder er liefert sich eine Beißerei.Beispiele wie diese gibt es viele. In solchen Situationen ist man mit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung gut beraten. Für Tierhalter gelten ganz eigene umfassende Haftungsbestimmungen: So entsteht bereits dann eine Verpflichtung zum Schadenersatz, wenn ganz ohne eigenes Zutun des Tierhalters - einzig durch das Verhalten des Tieres - ein Schaden verursacht wird. Der Gesetzgeber spricht in diesem Fall von der Gefährdungshaftung. Halter eines Hundes, Pferdes oder Ponys benötigen daher unbedingt eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung.
Als Tierhalter sind Sie für jeden Schaden verantwortlich, den Ihr Tier verursacht. Wenn etwas passiert ist, prüft Ihre Versicherung, ob Sie bzw. Ihr Tier überhaupt für den Schaden verantwortlich gemacht werden kann. Ist der Schadensersatzanspruch berechtigt, wird der Schaden beglichen. Ist dies nicht der Fall, wird er abgewehrt, wenn notwendig auch gerichtlich.

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