Krankentagegeldversicherung
Wer auf sein laufendes Einkommen angewiesen ist (z. B. auch zur Tilgung laufender Kredite), braucht für eine Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall zusätzlichen Versicherungsschutz.
Wenn die Arbeitsunfähigkeit bei Arbeitnehmern über die Zeit einer Lohnfortzahlung von derzeit 6 Wochen hinausgeht und das Krankengeld der Krankenkasse deutlich niedriger ist als das bisherige Nettoeinkommen, benötigen insbesondere Arbeitnehmer mit höherem Einkommen oder Selbständige bzw. Freiberufler ein Krankentagegeld.
Grundsätzlich gilt dies aber auch für alle anderen Arbeitnehmer, wenn keine oder nur geringe Geldreserven vorhanden sind und ein krankheits- oder unfallbedingter Einkommensausfall nicht über längere Zeit verkraftet werden kann.
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